Hallo,

Ich habe mich letztes Jahr Ende Juli in der Fahrschule angemeldet.

Die Sachen beim verkehrsamt habe ich jedoch erst paar Monate später abgegeben.

Meine theoriestunden habe ich alle durch, jedoch muss ich die theoretische Prüfung noch machen.

Kann mir jemand sagen, ob die 12 Monate, die ich für das Bestehen der Prüfung habe, ab dem Zeitpunkt der Anmeldung in der Fahrschule gelten, oder ab dem Tag, an dem ich bein Verkehrsamt war?

Falls das relevant ist: ich lebe in NRW