Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Ist eine Selbstanzeige bei Urkundenfälschung sinnvoll? Hintergrund: Es könnte sein, dass ein Bekannter demnächst eine Anzeige wegen zweifacher Urkundenfälschung bekommt. Ist es strafmildern, wenn dieser sich vorher selbst anzeigt? Welche Strafe kann er erwarten? Er ist nicht vorbestraft und nicht aktenkundig. Würde die Selbstanzeige ins Führungszeugnis übernommen werden? Über eine Antwort freue ich mich. Grüße Ratsuchend