Hallo zusammen,

ich ziehe am 1.2. in eine WG mit einer Mitbewohnerin, die dort bereits einen Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Ich würde dann als Untermieterin einziehen - der Vertrag wird erst noch aufgesetzt. Da ich als Untermieterin ja ausziehen müsste wenn sie als Hauptmieterin auszieht oder gekündigt wird, habe ich über eine Art Bindungsfrist nachgedacht. Meine Frage: kann ich als Untermieterin eine solche Klausel vorschlagen/aufnehmen: "Der Hauptmieter verpflichtet sich, das Mietverhältnis nicht vor September 2023 zu kündigen, es sei denn, der Mietvertrag wird durch den Vermieter oder der Untermietvertrag durch den Untermieter vorzeitig gekündigt."

Danke im Voraus für alle Antworten.