Laut Gesetz darf man ja keine Werke ohne die Zustimmung des Urhebers teilen. Wenn man auf YouTube urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet, erkennt das in der Regel das automatische Content ID- System. Je nachdem, ob der Urheber vorher festgelegt hat, was passiert wenn sein Werk erkannt wird, ergreift dieses System dann Maßnahmen. Meistens darf das Video online bleiben, alle Einnahmen fließen aber an den Rechteinhaber oder es wird in einigen Ländern nicht angezeigt, in seltenen Fällen wird das Video gelöscht.

Meine Frage: Ist der erste Fall (das Video darf online bleiben, mit Einschränkungen) eine rechtlich wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers zum Verwenden der Inhalte oder muss man theoretisch trotzdem noch mit einer Abmahnung rechnen?