Hallo zusammen,
mein Vater hat erneut geheiratet und ein Berliner Testament mit meiner Stiefmutter abgeschlossen.
Mein Vater hat 3 Kinder, wovon er eines enterbt hat -> heißt meine Stiefmutter würde ich normalfall 50%, 2 Kinder 20,8% und ein Kind 8,33% (Pflichtteil) erben.
Durch das Berliner Testament erbt aber Stiefmutter 100%, theoretisch könnte ich auf meinen Pflichtteil bestehen welcher doch 20,8%/2 also 10,4% sein müsste?
Nehmen wir an ich verzichte auf den Pflichtteil, dann würde ich mit dem Tod der Stiefmutter gemeinsam mit 2 Stiefgeschwistern und einer leiblichen Schwester erben. Also jeder würde 25% erben, korrekt? Falls ich meinen Pflichtteil bei Tod des Vaters in anspruch nehme erbe ich hier garnichts mehr soweit ich das verstanden habe.
Nun könnte aber meine Stiefmutter das Geld zu lebzeiten komplett ausgeben, oder? Verschenken dürfte sie es nicht, aber das kann man doch nicht kontrollieren oder gibt es hier möglichkeiten?
Hintergrund ist dieser: ich habe mir immer gewünscht irgendwann in meinem Kindheitshaus zu leben, was nun wahrscheinlich durch die 2te Ehe nichtmehr möglich ist. Ich traue mich aber auch nicht das Gespräch hierzu mit meinem Vater zu suchen, da Erben ein heikles Thema ist.