Virtuelle Güter, beispielsweise CS:GO Skins, welche sich veräußern lassen, bei der Privatinsolvenz als Vermögen angeben?
Hi,
der Titel sag eigentlich schon alles aus.
Müssen virtuelle Güter, wie zum Beispiel CS:GO Skins, die verkauft werden können, bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz als Teil des Vermögens angegeben werden?
Counter-Strike,
Steam,
CS:GO