Am 21.Dezember 2018 habe ich ein Gebrauchtwagen gekauft beim Kauf wurde eine Anhängerkupplung nachgerüstet (im Vertrag festgehalten), jedoch war die ohne Funktion, dies fiel aber erst vor meinem Urlaub wo ich das Fahrzeug mit Anhänger brauchte auf. Da ich vom Zeitpunkt der Entdeckung des Fehlers bis zum Urlaubs Anfang nur noch 7 Tage hatte musste ich zu einer Fachwerkstatt um mein Auto reparieren zulassen (eine freie Werkstatt traute sich nicht an mein Fahrzeug ran). Jetzt die Frage wer muss die 450€ Rechnung bezahlen ? Ich oder der Händler ? Die Fachwerkstatt hat zweifelsfrei bestätigt das die Anhängerkupplung falsch montiert wurde. 

Der Händler sagt jedoch das ich ihm nicht die Möglichkeit gegeben habe den Fehler selbst zu beseitigen und deshalb wird er die Rechnung nicht bezahlen.