Hallo zusammen!

Die Frage steht eigentlich schon im Titel - Was genau sind die Unterschiede der Zuständigkeitsbereiche der Finanzämter, die es sowohl mit dem Zusatz "Stadt" als auch "Land" gibt? (Also z.B. Freiburg-Stadt und Freiburg-Land)

Ich kann mir schon grob erklären, dass sich "Stadt" dann im Beispiel auf Freiburg direkt bezieht und "Land" auf BaWü, kann mir aber allerdings nicht darunter vorstellen, was dann in den Aufgabenbereich "Land" fällt.

Habe schon das ganze Internet durchforstet, aber nichts gefunden.

Vielen Dank schon mal im Voraus!