Motorradführerschein mit Trike-Klasse A SZ 80 ab 21 Jahren möglich?

Hallo,

zur Zeit mache ich den Klasse A2 Führerschein und bin auch schon fast fertig. Nur bin ich jetzt schon fast 23 Jahre alt, und mich ärgert einfach, dass man 2 Jahre lang warten muss, um offen fahren zu können. Jetzt habe ich gelesen, dass Besitzer der Führerscheinklasse B (vor Erreichen des 19.01.2013) ab 21 Jahren die Klasse A mit Schlüsselzahl 80 erwerben können. Diese Klasse befähigt das Fahren von 48 PS Motorrädern bis 24 Jahren, nach erreichen des 24. Lebensjahres ist ohne weitere Prüfung das Fahren auf offenen Maschinen möglich. Daher bekommen Besitzer, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben die Schlüsselzahl 80 eingetragen, die dann einfach weg fallen würde. Dabei ist keine weitere Prüfung erforderlich, wie es beim Stufenführerschein A2 der Fall ist. Da es in Deutschland nicht zulässig ist, diese Führerscheinklasse auf einem Trike zu absolvieren, wird ein Motorrad mit mindestens 50 kW benutzt. Darauf wird dann auch die Prüfung absolviert. Somit befähigt dies auch das Fahren von Krafträdern.

Im Moment befinde ich mich ja noch in der Ausbildung, wäre es denn wohl irgendwie möglich, dass ich jetzt noch auf den Schein A SZ80 wechseln könnte?

Das ganze macht einen schon recht traurig, wenn man das liest. Nur finde ich es komisch, dass man nochmal einen Trike Führerschein machen kann, obwohl man doch mit dem Autoführerschein schon solch einen Trike Schein besitzt. Ich dürfte doch jetzt schon mit dem Autoführerschein ein Trike fahren, Wozu dann nochmal eine Prüfung für ein Trike?!?

Schonmal danke für die zahlreichen Antworten!

Gruß

RahmSchnitzel

Motorrad, Führerschein, Trike, A2, 48 PS
Motorradführerschein Klasse A mit 22,5 Jahren mit Vorbesitz der Klasse B (von 2010) und Schlüsselzahl machen (Gesetzeslücke ausnutzen)?

Hallo,

ich interessiere mich für den offenen Klasse A Motorradführerschein ab 24 Jahren. Ich bin jetzt 22,5 Jahre alt und werde im Juni 23 Jahre alt. Dann könnte ich zum Ende diesen Jahres schon mit dem Führerschein der Klasse A anfangen. Somit könnte ich mir dadurch die Kosten für eine zweite praktische Prüfung bei A2 auf A sparen. Jetzt habe ich aber schon in mehreren Foren gelesen, dass es auch möglich sei, vor erreichen des 24. Lebensjahres mit z.B. 22 Jahren den großen Führerschein Klasse A zu machen, mit der Voraussetzung eines vorhandenen Führerscheins. Ich habe im Jahr 2010 den Führerschein der Klasse B, bzw. auch BE gemacht. Dabei ist das führen von dreirädigen KFZ enthalten. Es wäre dann nämlich schon möglich die Klasse A zu erwerben, da ich den Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 gemacht habe. Somit hätte ich jetzt den vollwertigen Klasse B Führerschein, wo nach der alten Regelung mehrspurige Fahrzeuge aller größen drin enthalten sind. Wäre es dann möglich, auf diesen Führerschein aufzubauen? Ich würde dann ein Vermerk (Schlüsselzahl) auf den Führerschein bekommen, dass ich bis zum erreichen des 24. Lebensjahres nur beschränkte Motorräder fahren dürfte. Aber müsste dadurch nicht noch eine weitere Prüfung ablegen. Die Schlüsselzahl lässt man dann einfach mit 24 Jahren austragen. Wäre dies wirklich so? Denn im Internet steht immer wieder, dass man somit eine Gesetzeslücke ausnutzen könnte.

z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_03_brd.php

[Tabelle II. Lfd.Nr. 4] - Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013:

Fahrerlaubnisklasse (alt): B

Fahrerlaubnisklasse B (neu): A, A1, AM, B, L

Darin enthalten mit Schlüsselzahl: A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

Danke schonmal.

Gruß

RahmSchnitzel

Motorrad, Auto, Führerschein, Autoführerschein, klasse-a, 22 Jahre, Führerscheinklasse B, Gesetzeslücke
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