Ich habe für eine landwirtschaftliche Fläche ein Überwegerecht eingeräumt. Jetzt wurde diese Fläche aufgrund des Bebauungsplanes in 4 Flurstücke aufgeteilt. Für zwei Flurstücke haben wir ein neues Überwegerecht und Leitungsrecht notariell vereinbart, über die anderen beiden Flurstücke nicht. Jetzt fordert ein neuer Eigentümer vom Flurstück ohne Vertrag, das er immer noch ein Überwegerecht hat. Er bezieht sich auf die alte landwirtschaftliche Fläche vor der Teilung. Besteht für die beiden Flurstücke , ohne spätere notarielle Vereinbarung noch das alte Überwegerecht?