Der richtige Ansatz wurde hier schon gegeben!
Solange es den Charakter einer Beladung behält, brauchst Du nichts machen.
Wenn es aber zu festen Einbauten kommt und/oder baulichen Veränderungen, wie z.B. auch Fenster ändert sich dadurch in der Regel die Fahrzeug- und/oder Aufbauart.
Aus dem Anhänger offener Kasten wird dann halt ein Wohnanhänger.

Das führt dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und muss dann natürlich abgenommen werden.

Vereinfacht kann man sagen, wenn sich der Zweck dem das Fahrzeug dient maßgeblich ändert, so muss es neu beschrieben werden.

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