Ich habe diesen Satz entdeckt:

"Ab der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gelten die Partner in jedem Fall als Verlobte im Rechtssinne."

Was bedeutet das?

Gibt es also keine Möglichkeit, im rechtlichen Sinne verlobt zu sein, wenn man keine Anmeldung einer Ehe bim Standesamt eingereicht hat?

Oder kann man auch beim Standesamt verlobt werden?

Viele Grüße!