Post will Adressauskunft nicht erteilen?

Vor zwei Monaten hatte ich eine offizielle Anschriftenprüfkarte, deren Preis 1,00 € beträgt, mit 60 Cent frankiert, an die dafür zuständige Stelle der Deutschen Post geschickt. Ich hatte angegeben, dass ich das Ergebnis der Anschriftenprüfung elektronisch an meine Mailadresse wünschte. Weil auf der Karte trotzdem danach gefragt wurde, gab ich auch meine Wohnanschrift an. Laut der Deutschen Post soll eine solche Anschriftenprüfung höchstens zwei Wochen dauern.

Nach einem Monat hatte ich noch immer nichts gehört. Deshalb hatte ich über das Kontaktformular auf der Website der Post nachgefragt. Die ernüchternde Antwort lautete, dass die Anschriftenprüfung nur für Kunden mit Wohnsitz im Inland angeboten würde. Ich bin zwar Deutscher, arbeite in Deutschland und habe eine deutsche Steuernummer, wohne aber in der Schweiz und bin somit Grenzgänger.

Ich habe in den AGB nachgesehen. Da stand nichts von einer reinen Inländer-Dienstleistung. Ich finde das diskriminierend. Auch ein sachlicher oder gesetzlicher Grund ist nicht erkennbar.

Ich habe die Post über Ihr Kontaktformular mehrmals gebeten, mir entweder die gewünschte Auskunft zu erteilen oder die Gebühr zurückerstatten, und auch meine (deutsche!) IBAN angegeben. Keine Reaktion. Das heißt, ich habe für eine Dienstleistung bezahlt, sie aber nicht bekommen.

Aber es kommt noch besser: Ich habe mich auch an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewandt, die die Post beaufsichtigt. Antwort: Für Schlechtleistungen sei die Behörde nicht zuständig...

Habt ihr noch irgendwelche Ideen, was ich tun könnte?

Gebühren, Post, Rückerstattung
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