Ich habe ein Kündigungsschutzklage eingereicht. Mir sind aufgrund der Arbeitslosigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt worden ohne Ratenzahlung.

Heute habe ich mein Steuererstattungsbescheid erhalten mit der Hinweis: über der Verwendung des Guthaben erhalten Sie eine besondere Mitteilung.

Ich hatte der Steuererstattung für meine das Ausgleichen meines Girokonto wervenden wollen der mit €1460,56 im Soll ist. Zusätzlich habe ich noch ein Restkredit von 467,98 € und eine Kreditkartenschuld von € 1.189,78. Darf das Arbeitsgericht das Steuererstattung einfach so ohne jegliche Vorwarnung für sich beanspruchen bzw. pfänden? Kann man Widerspruch einlegen?