Hallo zusammen,

ich habe eine rein hypothetische Frage:

Angenommen eine fiktive Person Herr Mustermann hat eine kleine Wohnung in Musterstadt. Theoretisch müsste er dort Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Weil er das verplant hat, tut er das seit 9 Monaten aber nicht.

Herr Mustermann bezieht in seiner Wohnung Strom seit 9 Monaten - hat sicher aber noch bei keinen Anbieter angemeldet. Angenommen Herr Mustermann meldet sich nun als Verbraucher in X-Straße, Wohnung Y, bei den Stadtwerken an, damit er eine Rechnung für den Strom bekommt - fliegt er dann automatisch als "Steuersünder" im Sinne der Zweitwohnsitzsteuer auf?

Meine Frage ist eigentlich rein technischer Natur: Gibt es typischerweise einen Informationsaustausch zwischen Stadtwerken und Einwohnermeldeamt?
Ich würde mich über Tipps und Hinweise freuen :-)