Wie ist das mit einem Mietvertrag in dem eine Kündigungsfrist von einem Jahr ab 10 Jahren Mietdauer steht, gilt der Vertrag da vor dem Mietrecht, das ja seit 2001 nur noch eine Kündigungsfrist von 9 Monaten nach über 10 Jahren Mitdauer vorsieht? Hat man jetzt ein Jahr oder nur neun Monate Zeit?