Parken vor! einem Fußgängerweg-Schild (Schild Nr 239)?
Hallo Zusammen, ich wurde wegen Parken auf einem breiten (ca. 4m) Seitenstreifen abgeschleppt. Die Begründung dafür ist, dass ich in einem durch das Zeichen 239 (Blaues Rund mit weißer Frau&Kind) Fußgängerbereich geparkt habe. Durch das Foto auf dem zusätzlichen Verwarnungsgeld bescheid, sieht man jedoch ganz klar, dass ich vor dem Schild geparkt habe.Meine Frage ist jetzt: Beginnt der Fußgängerbereich erst nach oder schon vor dem Schild?
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