Sollten an dich Ansprüche gestellt werden, dann melde das ruhig deiner Haftpflichtversicherung. Die wird den Anspruch prüfen und notfalls auch abwehren, wenn du nicht haften musst.

Sich auf ein Bett zu legen kann man wohl kaum als bestimmungswidrige Nutzung ansehen, aus der eine Haftung für Beschädigung abzuleiten wäre.

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