Parken was ist zulässig? Mehrere fälle!?

Hallo,

Ich habe gleiche mehrere frage bzw Situationen zum Thema parken im Wohngebiet.

Wir wohnen in einem an Wohngebiet mit eine sehr stark begrenzten parkraum. Die Straßen sind durchgehend nur einseitig nutzbar. Kommt man nach 17uhr heim ist es fast unmöglich einen Parkplatz zu finden. Ca 300-400 Meter von unserer Wohnung ist ein größerer Parkplatz für an die 50 Autos, der Abend aus ziemlich ausgereizt ist. Nun ist dieser Parkplatz seit 3 Wochen abgesperrt weil hier wohl ein Supermarkt gebaut werden soll.
Das eigentlich nur so zur Info, nun zu den Fällen.

  1. von diesem besagten Parkplatz wurde ein nicht fahrfähiger Pkw (evtl sogar Oldtimer) vom ADAC auf einen auf einen Platz am fahrbahnrand abgestellt. Ist das erlaubt?

  2. Wohnmobile stehen im direkten Umkreis 3 Stück auf offener Straße, soweit ich weiß ist das auch erlaubt weil motorisiert, aber es kann doch nicht sein, dass es wirklich gar nicht bewegt werden muss. Eines steht nun schon seit ca. November an der gleichen stelle.

  3. Anhänger stehen hier auch einige rum. Als leihe sehe ich die Unterschiede nur darin das es einachsige, doppelachsige, doppelachsige mit planaufbau und doppelachsige mit festem Aufbau sind. Dürfen die alle grundsätzlich dauerhaft abgestellt werden. Einer größerer wurde seit dem wir hier her gezogen sind (9monate) noch kein einziges Mal bewegt.

  4. rote Kennzeichen. Seit einiger Zeit steht ständig ein Auto mit rotem Kennzeichen hier im Wohngebiet. Das Auto wechselt alle 2-3 Tage jedoch sind es immer die gleichen 3 Autos mit dem selben Kennzeichen. Also so ungefähr so mo-mi Alfa do-fr vw sa-so Mazda und dann grad wieder von vorne. Ist das nicht Versicherungsbetrug?

  5. Firmenauto/geschäftsauto. Ein paar Häuser weiter hat sich jemand selbstständig gemacht mit einem Handwerk. Die Person arbeitet allein, hat also keine Angestellten. Er nimmt mit seiner Frau 5!!!!!! Parkplätze in Beschlag. Er hat ein Kleinwagen mit firmenaufdruck (Frau) ein Kombi mit Aufdruck (Mann private Nutzung) Lieferwagen mit Aufdruck und zwei Anhänger einer davon ist der oben genannte doppelachsige mit festem Aufbau und einer Höhe von ca 2,3M. Das kann doch auch nicht zulässig sein. Er hat nur ein Parkplatz vor dem reihenhaus auf seinem Grundstück und selbst den nutzt er nur sporadisch.

Bevor hier antworten kommen wie ob ich ein alter verbitterter rentner bin oder warum dann da hingezogen bin. Nein bin ich nicht, nur ich hätte gern gleiches Recht für alle und einen Parkplatz wenn ich von der Arbeit komme. Und sonst gefällt es uns hier auch.

Anhänger, parken
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