Ich kann dir das wirklich nicht empfehlen. Natürlich kenne ich die Gründe für deine Kündigung nicht und weiß auch nicht warum du absolut nicht mehr in die Arbeit gehen möchtest. Wenn du das allerdings machst, dann musst du damit rechnen, dass dein Arbeitgeber das anzweifeln wird. Dein Arbeitgeber kann dann bei der Krankenkasse anrufen und sagen, dass er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Die Krankenkasse meldet es an den Medizinischen Dienst weiter, du wirst eingeladen und untersucht werden. Dann entscheidet der Medizinische Dienst, ob du wirklich krank bist oder nur blau machst. Diese Untersuchung wird auch nicht erst erfolgen, nachdem du bereits über 6 Wochen krank warst, sondern kann auch schon in der ersten Woche erfolgen, je nachdem wann dein Arbeitgeber die Krankenkasse einschaltet. Ich glaube nicht, dass du das wirklich willst... also überleg es dir nochmal.
Hi,
ich hab auch Sozialversicherungsfachangestelle gelernt. Mir hat es super viel Spaß gemacht. Das kommt natürlich immer darauf an, ob einem das liegt mit den Gesetzen umzugehen. Anfangs war es schwer, aber ich habe mich relativ schnell daran gewöhnt. Ich würde dir daher empfehlen diesen Beruf mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Gut ausgebildete Sozialversicherungsfachangestelle sind immer extrem gefragt, du würdest also immer einen sicheren Arbeitsplatz haben, wenn du ordentlich arbeitest.
Falls du dich dafür entscheidest dich zu bewerben, dann bewirb dich aber nicht nur bei der AOK und sei nicht traurig wenn es dort nicht klappt, denn bei der AOK bewerben sich jedes Jahr tausende von Schülern. Google einfach mal, ob es noch andere Krankenkassen bei der zu Hause in der Nähe gibt und schau, ob du dich dort auch bewerben kannst. So hab ich das damals auch gemacht und es hat wunderbar funktioniert und ich arbeite heute noch dort und bin sehr zufrieden.
Viel Erfolg.
Hi,
also als SoFa kannst du nicht so einfach arbeiten, da du es nicht gelernt hast. Allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass du ganz gute Chancen als Quereinsteiger hast.
Das kommt dann ganz auf die Krankenkasse an und auf die Abteilung, in der du arbeiten willst. Vertrieb wäre super, denn dann eignest du dich mit deinem Wissen perfekt zum Neukundenwerben, besondern von privat Versicherten. =)
Evtl. kannst du die Ausbildung zum SoFa auch berufsbegleitend nachmachen. Sehr viele meiner Arbeitskollegen sind Quereinsteiger und machen das.
Viel Erfolg.
Hallo,
ich habe die Ausbildung zwar nicht bei der KBS gemacht, aber ich hatte in meiner Berufsschule-Klasse zwei Mitschülerinnen von der KBS.
So weit ich weiß ist die Bezahlung im Vergleich zu anderen Krankenkassen/Rentenversicherungen eher nicht so gut. Es schaut leider auch nicht immer so gut mit den Übernahmechancen aus.
Der große Vorteil bei der Ausbildung bei der KBS ist natürlich, dass man Krankenversicherung und Rentenversicherung lernt. Dadurch hat man nach der Ausbildung gute Chancen bei anderen Krankenkassen und Rentenversicherungen.
So weit ich gehört habe, ist das Arbeitsklima dort auch ganz gut. Meine Mitschülerinnen wurden übrigens beide übernommen.
Viele Grüße
Tu es nicht! Bitte! Wie viele User schon geschrieben haben, sind es 42 Kalendertage, nicht Arbeitstage, deine Rechnung geht nicht auf, egal wie du es drehst und wendest. Wenn du den Ärzt wechselt, dann fällt das irgendwann sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse auf. Dein Arbeitgeber wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit bei der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden (Und das in diesem Fall völlig zu Recht) und du wirst zum Medizinischen Dienst zu einer persönlichen Begutachtung. Dann wird deine Arbeitsunfähigkeit beendet und du bekommst keine Entgeltfortzahlung und auch kein Krankengeld mehr. Und das auch völlig zu Recht, denn das was du vor hast ist ganz klar Betrug. Dadurch handelst du dir nur unnötigen Ärger ein. Also: Wenn du mit deinem Job unzufrieden bist, dann mache ich es wie jeder andere vernünftige Mensch: Kündige und melde dich beim Arbeitsamt!
Hallo,
das ist eine schwierige Frage, da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne.
Wie lange hat die Arbeitsunfähigkeit insgesamt gedauert? Wenn du über 6 Wochen lang krank warst... warum hast du dich dann nicht selbst bei der Krankenkasse gemeldet?
Grds. gilt: Krankengeld ist eine Antragsleistung, man muss es also beantragen, es wird nicht automatisch einfach so ausgezahlt.
Wurden alle Arbeitsunfähigkeitsbescheininugen immer lückenlos und rechtzeitig zur Krankenkasse gesandt? Wenn nicht, dann kann die Krankenkasse auch keine Unterlagen für das Krankengeld losschicken, da sie ja sonst gar nichts von der Arbeitsunfähigkeit weiß.
Natürlich kann es genauso gut sein, dass die Krankenkasse es übersehen hat, oder dass im System etwas falsch eingelesen und gespeichert wurde und jetzt erst aufgefallen ist.
Am besten rufst du bei der Krankenkasse an und fragst einfach selbst nach dem Grund. Du kannst auch nachfragen, ob es wirklich noch notwendig ist, dass du jetzt nochmal zum Arzt gehst und dir den Auszahlschein ausstellen lässt. Manchmal zahlen die Krankenkassen auch aus Kulanz, wenn nur die Krankmeldung vorliegt.
Viele Grüße
Für diesen Fall gibt es auf dem Auszahlschein ein extra Feld - "Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit" - das sollte der Arzt ausfüllen. Korrekt wäre es also gewesen, wenn der Arzt am 04.05.15 nochmal einen Auszahlschein ausgestellt hätte auf dem er denn in diesem Feld den letzten Tag hätte angeben sollen. Aber den meisten Krankenkassen ist das egal, Hauptsache das Krankengeld wurde gezahlt.
Hallo Anny,
du bist noch sehr jung und noch mitten im Wachstum. Jeder Mensch entwickelt sich unterschiedlich. Ich war in deinem Alter auch sehr zierlich und habe glaube ich sogar weniger gewogen als du.
Wenn du magst, dann kannst du deinen BMI ja mal ausrechnen (ich weiß - BMI ist auch wieder so ein umstrittenes Thema).
http://www.bmi-rechner.net/danke\_kinder.htm
Da kannst du dein Gewicht, deine Größe und auch dein Alter eintragen, dann wird dir ausgerechnet, ob du im Bereich des Normalgewichts liegst oder nicht.
Schöne Grüße :)
Hallo,
hast du denn noch nichts von deiner Krankenkasse gehört? Eigentlich hättest du bereits die Unterlagen für das Krankengeld bekommen sollen. Da steht auch drin wie es funktioniert.
Ich hoffe du hast immer alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei deiner Krankenkasse eingereicht. Sonst droht nämlich Krankengeldverlust.
Krankengeld wird dir solange gezahlt wie du krank bist, aber nicht länger als 78 Wochen innerhalb 3 Jahre wegen der gleichen Krankheit. Ich hoffe so weit wird es bei dir nicht kommen, denn das Thema Höchstanspruch ist sehr komplex und das zu erklären würde jetzt den Rahmen sprengen.
Krankengeld würde dir auch über das Beschäftigungsende hinaus bezahlt werden. Also falls deine Beschäftigung im Sommer enden würde und wenn du dann immer noch krankgeschrieben bist, dann wird das Krankengeld weitergezahlt.
Das Krankengeld ist nicht so hoch wie dein Gehalt, da es eine Entgeltersatzleistung ist. Bei der Berechnung des Krankengeldes wird eine Vergleichsberechnung gemacht. Die Krankenkasse berechnet 70 % deines Brutto-Gehalts und dann 90 % deines Netto-Gehalts. Diese beiden Beträge werden miteinander verglichen. Der geringere Betrag ist dein Brutto-Krankengeld. Davon werden noch Beiträge für die Renten- und die Pflegeversicherung sowie die Arbeitsförderung abgezogen - aber keine Beiträge für die Krankenversicherung, da du während dem Krankengeldbezug beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert bist.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. Bei Fragen darfst du dich gerne bei mir melden. Gute Besserung :)
Hallo,
zuerst mal die Gesetzesgrundlage:
§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt
Das heißt auf Deutsch:
Eine Krankmeldung ist dann verspätet, wenn sie nicht innerhalb einer Woche, also 7 Tage, bei der Krankenkasse eingeht.
Das Krankengeld ruht dann solange bis die Krankmeldung eingeht. Ab diesem Tag wird das Krankengeld wieder gezahlt. Also nein, es wird nicht komplett gestrichen.
Ja, das ist rechtens.
Gesetzesgrundlage:
§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1.bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.Das heißt auf Deutsch:Wenn du stationär im Krankenhaus oder in einer Vorsorge-Einrichtung bist, dann hättest du vom 1. Tag an Anspruch auf Krankengeld.Da das bei dir nicht der Fall ist, greift der zweite Punkt, den ich dir fett markiert habe, also kann auch erst einen Tag danach Krankengeld gezahlt werden.
In einem Punkt kann ich dich schon mal beruhigen: Dein Vater wird davon nichts mitbekommen. Da ihr jetzt gesetzlich versichert seit, werden die Kosten direkt mit der Versicherungskarte abgerechnet und es wird keine Rechnung an deinen Vater ausgestellt.
Ich würde dir auch raten, dass du als allererstes zu deinem Hausarzt gehst und ihm von diesem Ereignis, das dich so verändert hat, erzählst. Er überweist dich dann zu einem geeigneten Facharzt.
Und bitte mach nicht mehr solche Tests im Internet. Dazu sind die zu allgemein gehalten und das hilft dir nicht weiter. Jeder Mensch ist anders und verarbeitet bestimmte Ereignisse anders.
Du kannst auch mal nachforschen, ob deine Krankenkasse eine Gesundheitshotline hat oder ähnliches. Oftmals sind gerade Psychotherapeuten sehr ausgebucht und es gibt sehr lange Wartezeiten. Über die Gesundheitshotline könntest du evtl. schneller an einen Therapeuten kommen.
Alles Gute für dich :)
Ja, das ist richtig. Es ist auch völlig egal, ob dazwischen 1 Tag gearbeitet wurde oder nicht. Wichtig ist nur, dass sich die Diagnosen nicht überschneiden. Du bist bis Samstag AU wegen Grippe. Ab Montag wg. der OP. Das ist eine völlig anderen Diagnose, also beginnen dann die 6 Wochen Entgeltfortzahlung von vorne. Alles Gute für die OP :)
Hallo,
die Überweisung dauert i.d.R. 2-3 Bankarbeitstage. Gestern war Donnerstag. Da es schon 15 Uhr am Nachmittag war, gehe ich davon aus, dass das Geld erst heute bei der Krankenkasse rausgegangen ist (weil die Zahlung vorher nochmal überprüft werden muss).
Daher würde ich ungefähr mit Montag oder Dienstag rechnen.
Hallo,
grds. so lange wie die Arbeitsunfähigkeit besteht, allerdings nicht länger als 78 Wochen (also 1,5 Jahre). Dabei können auch Vorerkrankungen (Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb der letzten 3 Jahre) angerechnet werden, sodass es nicht unbedingt 78 Wochen sein müssen, sondern ggf. auch weniger.
Ich finde es immer wieder sehr erschreckend, dass so viele Menschen anscheinend keine Rücklagen haben, um wenigstens mal 2-3 Monate zu überbrücken. Wenn dir wirklich jeden Monat 300,00 € Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden, dann beträgt dein Bruttoverdienst mehr als 3.600,00 €!!
Natürlich hat man Fixkosten... Miete, Strom, Versicherungen, usw... aber die Rechnung geht meiner Meinung nach trotzdem nicht wirklich auf... Es passt auch nicht damit zusammen, dass dein Teilgehalt für November nur 400,00 € sind. Vielleicht solltest du nochmal überprüfen wie hoch dein Krankenversicherungsbeitrag tatsächlich ist.
Die KK kannst du in diesem Fall nicht verklagen, weil sie absolut nichts falsch gemacht hat. Wenn du zum Anwalt gehst, dann verschwendest du nur unnötig Geld, das du offensichtlich nicht mal hast.
Wenn du erst seit dem 12.11.2014 im Krankengeldbezug bist, dann würde ich mal überlegen, ob es vielleicht auch an deinem Arbeitgeber liegen könnte. Eventuell wurde die Verdienstbescheinigung erst später an die Krankenkasse weitergeleitet.
An deiner Stelle würde ich mir die Informationsschreiben bzgl. der Zahlung und Höhe von Krankengeld, die du mit Sicherheit von der TK bekommen hast, mal genau durchlesen. Dann sollte geklärt sein, wann das Krankengeld immer ausgezahlt wird.
Ansonsten kann ich nur an die Antwort von @RHWWW verweisen. Dort findest du Tipps, die dir evtl. bei deiner finanziellen Lage weiterhelfen können.
Gute Besserung
Es ist ganz wichtig herauszunfinden, ab wann die Rente gezahlt wird. Es ist eine Rente wegen Erwerbsminderung, diese werden meist rückwirkend gewährt. Was für ein Datum steht genau auf der Bewilligung drauf??? Wenn die Rente wirklich erst ab dem 01.01.15 gewährt wird, dann muss die KK bis zum 31.12.2014 Krankengeld zahlen. Wenn die Rente rückwirkend gewährt wird, z.B. ab 01.08.2014, dann darf die Krankenkasse kein Krankengeld mehr auszahlen. Es geht nicht darum, dass es den Mitarbeitern der KK egal ist wie du die Zeit dazwischen überbrückst! Sie dürfen nicht. Glaub mir, wahrscheinlich würden sie gern, weil sie wissen das Krankengeld ohnehin schon nicht viel ist, aber SIE DÜRFEN NICHT! Die KK holt sich das Geld in Höhe der Rente von der Rentenversicherung wieder. Die Rente ist noch weniger als das Krankengeld, das heißt die Krankenkasse bleibt sowieso auf dem Differenzbetrag sitzen, den du nicht zurückzahlen musst. Sobald die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung beziffert hat, kannst du mit der Rentenversicherung telefonieren und sie bitten dir so schnell wie möglich die Nachzahlung bis Dezember auszubezahlen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Am besten telefonierst du nochmal mit der KK und/oder der Rentenversicherung und lässt dir erklären ab wann die Renten jetzt bewilligt wurde und warum deshalb kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Alles Gute.
Hallo,
nein, es müssen keine 12 Monate dazwischen liegen, sondern nur 6 Monate.
Das bedeutet: Wenn du nächstes Jahr wegen der gleichen Diagnose auf Reha gehst, dann wird geprüft, ob du innerhalb der letzten 6 Monate bereits wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben warst (es zählen auch alle anderen Arbeitsunfähigkeitszeiten dazu, nicht nur die Reha-Zeiten). Wenn das der Fall ist, dann hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr und du bekommst während der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung ausgezahlt. Wenn du nicht in den letzten 6 Monaten wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben warst bzw. mehr 6 Monate zwischen der letzten Reha und der nächsten Reha liegen, dann hast du wieder 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Hallo,
es ist schon mal ein riesiger Vorteil, dass du immer die Auszahlscheine hingeschickt hast. Dadurch ist wenigstens deine AU lückenlos nachgewiesen.
Wenn die KK bzw. der MDK die AU nicht mehr weiter akzeptiert, dann müssen sie dir das auf jeden Fall auch schriftlich mitteilen. Wenn sie das nicht tun wollen, dann ruf an und verlange beharrlich nach einem Bescheid, ggf. mit Anwalt drohen!
Gegen diesen Bescheid kannst du einen Widerspruch einlegen. Ggf. ist dann eine weitere med. Begründung vom Arzt notwendig (bitte ein ausführliches Attest, kein Zweizeiler!!). Das Attest vom Arzt schickst du dann mit deinem Widerspruch an die KK, dann wird das nochmal überprüft.
Alles Gute und viel Erfolg
Tja, das ist eine schwierige Frage, weil es noch kein Gerichtsurteil dazu gibt.
Die Krankenkasse darf Versicherte nach § 51 ABSATZ 2 SGB V auffordern einen Rentenantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das darf die Krankenkasse aber NUR bei einer Regelaltersrente. Die Rente ab 63 ist keine Regelaltersrente. Das Problem: Die Voraussetzung für eine Rente sind in diesem Fall trotzdem eindeutig erfüllt und eine Rente ist immer ein höherwertiger Anspruch als Krankengeld. Denn Krankengeld ist KEINE DAUERLEISTUNG und nicht dazu da um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
Lösungsvorschlag: Zum Anwalt oder VDK gehen, dann Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Dann die Entscheidung abwarten und ggf. auch vors Gericht gehen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Krankenkasse ziemlich dankbar sein wird, wenn es vors Gericht geht, damit es dazu endlich mal ein Urteil gibt, woran man sich in Zukunft in der Praxis orientieren kann.