Hallo Leute,
folgende Sache kurzgefasst:
Ich hatte einen Verkehrsunfall beim Linksabbiegen, da ich die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs fehl eingeschätzt habe. Ich bin offensichtlicherweise Schuld, das steht außer Frage. Ich habe einen Beschuldigtenvernehmungsbogen von der Polizei erhalten, den ich ausfüllen muss. Jetzt zu meiner ersten Frage:
Kann mir einer erklären was "Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren" einverstanden / nicht einverstanden ?
ODER
"Ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Auflagen unf Weisungen gemäß Paragraph 153a StPO" einverstanden / nicht einverstanden (Hier erleuchtet sich schon eher, was das heißen sol).
Ich habe mich zwar etwas darüber informiert, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen, der sich besser auskennt.
Und zum anderen;
Sollte ich hier überhaupt einer der Beiden ankreuzen?
Ich muss sagen, dass ich mich in diesem Thema überhaupt nicht auskenne und auch zum ersten Mal damit zutun habe.
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!