• Da ich an NICHT-allergischem Asthma bronchiale leide, durfte ich meinen Führerschein (begleitetes Fahren mit 17) erst nach Vorlage von Lungenfunktionsbefunden und einer Einschätzung meines behandelnden Lungenfacharztes bei der Führerscheinstelle meiner Kreisverwaltung überhaupt machen, da "Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit" bestünden. Dazu muss gesagt werden, dass mein Asthma mir weder im Alltag, noch bei Sport oder Stresssituationen Probleme bereitet und ich auch noch nie einen Asthmaanfall hatte, mein Asthma also sehr mild ist, was sich auch in Befunden klar zeigt. Nachdem ich alles Erforderliche vorgelegt hatte, wurde mir schlussendlich durch den Amtsarzt genehmigt, den Führerschein zu machen, jedoch unter der Auflage nach Ablauf eines Jahres bis zu einer Frist erneut (einmalig) medizinische Befunde, sowie eine Einschätzung des behandelnden Arztes über Krankheitsverlauf, Therapie etc. vorzulegen. Innerhalb einiger Wochen hätte ich Einspruch gegen diese Auflagen einlegen können, was ich aber nicht tat, da diese Auflage aus damaliger Sicht zwar pingelig aber prinzipiell unproblematisch erschien. Allerdings waren sowohl Fahrlehrer als auch Lungenfacharzt (!) sehr verwundert über solche Maßnahmen der Führerscheinstelle wegen Asthmas und hatten beide von derartigen Fällen noch nie gehört. Da ich innerhalb dieser Frist jedoch volljährig wurde und mein ehemaliger LFA an ein Kinderärztehaus angegliedert ist, war ein Wechsel erforderlich. Vor ein paar Wochen wurde ich also bei einem neuen LFA vorstellig, absolvierte dort eine Lungenfunktion, erklärte meine Führerscheinauflagen und bat um die erforderliche Einschätzung durch den Arzt für die Führerscheinstelle. Dieser Arzt bestätigte erneut, dass mein Asthma sehr mild und für die Fahrtüchtigkeit absolut irrelevant sei und war über die Auflagen allerdings derart empört, dass er unbedingt gegen eine solche "Amtswillkür" vorgehen wollte. Auf seine Anweisung kontaktierte die Praxis meine Kreisverwaltung, um sie wegen des überhöhten Ausmaßes dieser Auflagen zur Rede zu stellen und mich davon befreien zu lassen. Da die Kreisverwaltung sich aber stur stellte, blieb dieser Versuch erfolglos. Schlussendlich bekam ich von diesem Arzt die schriftliche fachärztliche Bescheinigung, dass meine Fahrtüchtigkeit absolut gegeben sei, jedoch wollte mir die Praxis die (von der KV definitiv geforderten) Lungenfunktionsbefunde nicht geben, da laut Arzt die KV kein Recht hätte, so persönliche und detaillierte Daten meiner Krankheit in Erfahrung zu bringen. Nun bin ich etwas ratlos...Das Vorlegen dieser Befunde gehört definitiv zu meinen Auflagen,die ich ja (zumindest teilweise) missachten würde, wenn ich nur das "Attest" vom Arzt schicke. Bei Verstoß drohen mir zudem Bußgeld und Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollte ich die Herausgabe der Befunde vom Arzt "erzwingen" um die KV einfach zurfriedenzustellen oder muss ich mir diese Auflagen wirklich nicht gefallen lassen? Vielen Dank fürs Lesen :) GLG