Hier wird viel Mist geschrieben! Uhren sind als Paket (und nicht als Päckchen) bis 500,-€ (Stand Nov.2015) gegen Verlust und äußerliche Beschädigung des Pakets versichert. Uhren, die wertvoller als 500,-€ sind und dennoch in einem solchen Standardpaket verschickt werden, sind GAR NICHT versichert. Es gibt nicht einmal einen Euro zurück, weil man sich nicht an die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von DHL gehalten hat, denn dieser Versand ist nach den AGB unzulässig. Wer also "die Regeln bricht", kriegt gar nix, erst recht nicht, wie hier geschrieben, 500,-€! Und wer meint, für 3,50 € Zusatzversicherung dieses Problem umgangen zu haben, unterliegt ebenfalls einem schweren Irrtum! Denn der Versand einer mehr als 500,- € teuren Uhr ist und bleibt ausgenommen, weil unzulässig, woran auch der Abschluss einer Transportversicherung nichts ändert. Die meisten Vorredner scheinen keine Lust gehabt zu haben, sich mit den AGB der DHL zu beschäftigen. Wer es ganz genau wissen will, schaut sich die Infos zu den Valorenklassen der DHL dort in Ruhe nochmal an.

Wenn es schon zum Verlust gekommen ist, stellt sich juristisch die Frage ob 1. die AGB im Einklang mit geltendem Recht stehen (dann eventuell unwirksam), 2. ob die Person am Schalter eine falsche Auskunft gegeben hatte (dann evtl. Haftung der DHL für ihre Erfüllungsgehilfen, sofern nicht ebenfalls wirksam in AGB ausgeschlossen). 3. ob man das durchfechten möchte und ob ggf. notwendige Beweismittel zur Verfügung stehen. Fazit:; Uhren über 500,-€ mit Spezialversand (Google ist Dein Freund)

...zur Antwort