die Beantwortung der Frage ist zunächst hier nicht möglich weil das unzulässige Rechtsberatung wäre, also gibt es nur allgemeine Ausführungen:

  1. eingetragene Marken wie auch geschäftliche Bezeichnungen (zB domain, Firmenname, Buchtitel etc) sind nach dem Markenrecht (Markengestz) geschützt. verboten ist es, identische oder ähnliche Bezeichungen zu verwenden, wenn hierdurch die Gefahr der Irreführung begründet ist.

  2. eine eingetragene Marke bringt Schutz auf dem Gebiet Deutschlands, sonstige Kennzeichen nur in dem Bereich, in dem der jeweilige Inhaber der Bezeichnung tatsächlich tätig und bekannt ist (zB Dorfkneipe nur im Dorf und Umgebung, 3-Sterne Restaurant wohl bundesweit).

  3. Fragen also: a) hat Firma X eine Marke in D? falls ja, in welchen Bereichen (Waren und Dienstleistungen). b) wird hierdurch die Gefahr einer Verwechslung mit der Band begründet (sehr unwahrscheinlich), aber c) was passiert, sollte die Band weltweit erfolgreich werden, kann dann die Firma X den Namen verbieten?

zur "Allianz": das ist eine Versicherung die so bekannt und berühmt ist, dass alles, was "Allianz" genannt wird verboten werden kann, auch Butter und Rindfleisch wahrscheinlich. Je höher die Bekanntheit einer Marke, desto höher auch die Verwechslungsgefahr

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