Hallo,

mein verfahren wurde eingestellt:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren nach § 46 OWiG § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

ungefähr 3 Wochen später bekommt mein Anwalt Post von der Staatsanwaltschaft. In dem steht :

Das Verfahren wird gem. § 43 OWiG zur Verfolgungsverjährung Ordnungswidrigkeiten an dein zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.

Wurde das Verfahren nicht eingestellt? Wieso wird das dann an die Bußgelstelle weitergegeben?

Anwalt kann sich das auch nicht erklären und beruht sich auf Geduld.

Bitte um Antwort.