Sehr geehrte Damen und Herren, 

bei der Wandmontage des neuen Fernsehers ist dieser heruntergefallen und wurde beschädigt. 

Tag der Montage und Beschädigung des Fernsehers = Kaufdatum des Fernsehers. 

Die Versicherung zahlt nicht den kompletten Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich eines Restwertes. 

In Summe reduziert die Versicherung den Gesamtbetrag um 1/3. 

Ist dies bei einem komplett neuen Fernseher korrekt ? 

Herzlichen Dank