Kann der Vermieter bei einem Wechsel von WG-Mitbewohnern auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Innerhalb unsere WG, haben schon mehrfach die WG-Bewohner gewechselt.
Dazu wurden immer "Nachträge zum Mietvertrag" vom Vermieter erstellt.
Nun steht wieder ein Mitbewohnerwechsel an.
Der Vermieter möchte diesmal einen neuen Mietvertrag schließen, angeblich zur Übersicht.
Dazu hat er mich in einer Mail aufgefordert den Mietvertrag zu kündigen:
"Sehr geehrter Herr "Mustermann",
um einen neuen Mietvertrag schließen zu können, ist es notwendig, dass das Mietverhältnis durch Sie und Herrn "Müller" ordentlich zum nächstmöglichen Termin mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt wird. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen sowie dem/der Mietinteressenten/-in eine Kopie des aktuellen Gehaltsnachweises sowie die ausgefüllte Mieterselbstauskunft.
Mit freundlichen Grüßen
....
"
Ist das ein Trick um eine Vertragsänderung durchzusetzen?
Kann der Vermieter den Auszug eines WG-Mitbewohner und Einzug eines neuen WG-Mitbewohner verwehren und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Im Mietvertrag stehen alle WG-Mitbewohner auf dem selben "Level", keine Untervermietung o.ä.