Mein Arzt weigert sich meine Krankenakte per Post zu verschicken und begründet das mit der Dsgvo und das ein Briefträger die Post ja jederzeit öffnen könnte. Aber hier greift doch das Briefgeheimnis? Dann dürfte ja auch keine Behörde mehr etwas verschicken.

Ich gehe sie jetzt wohl oder übel persönlich abholen, aber die Rechtslage interessiert mich mal. Stimmt das so oder ist der Arzt einfach nur zu faul?