Hallo allerseits,

ich möchte gerne eine Wohnung beziehen, welche allerdings zum aktuellen Zeitpunkt sehr heruntergekommen ist. Der Eigentümer will keine Renovierung vornehmen aber ermöglich ggf. einen günstigen Mietpreis. Ich könnte ja jetzt selbst Erneuerungen hinsichtlich Elektrik, Parkettschliff, Farbe etc. unternehme, was sicherlich eine kostspielige Angelegenheit ist. Habe ich dann im Falle eines Eigenbedarfsanspruchs des Mieters mehr Rechte bzw. Anspruch auf eine Kostenerstattung?

Ich würde mich über Ratschläge freunen!