201 a StGB ( Bildaufnahmen ) , 299 StGB ( Bestechung im geschäftlichen Verkehr ) wurden vom absoluten Antragsdelikt in ein relatives Antragsdelikt umgewandelt.

Neue Straftatbestände wie Upskirting , Nachstellung und sexuelle Belästigung sind auch nur als relative Antragsdelikte ausgestaltet worden und nicht als absolutes , weil der Gesetzgeber es halt so will.

Das heißt , auch wenn der oder die Geschädigte kein Antrag stellen will, die Tat trotzdem bei öffentlichem Interesse von Amts wegen verfolgt werden kann.

Beim absoluten Antragsdelikt nur auf Willen des Geschädigten.

Wieso werden geringfügigere Delikte überhaupt gegen den Willen des Geschädigten verfolgt ?

Selbst wenn die Antragsfrist verpasst wurde für Laien.. wenn der Geschädigte nicht innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter Anzeige stellt , kann ihm oder ihr ja nicht besonders an der Bestrafung gelegen sein.

Ich bin dafür wenn der/die Geschädigte keine Verfolgung will soll es nicht verfolgt werden. Viele Verhandlungen sind öffentlich, das Opfer will nicht das zum Beispiel Nacktaufnahmen noch weiter verbreitet werden.