Hallo,

werde demnächste meine Mietwohnung kündigen. Nun ist schon seit geraumer Zeit die Spülmaschine kaputt. Diese war aber bereits bei Einzug schon uralt und es war nur eine Frage der Zeit, bis diese den Geist aufgeben würde, es war nicht mein Verschulden, Salz etc. würde stets nachgefüllt. Im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll ist die Spülmaschine als "Ausstattung der Wohnung" aufgelistet, mit dem Verweis: "Keine Reperatur oder Ersatz bei Defekt!". Die Pflicht auf Kostenübernahme ist im Vertrag begrenzt. Zu meiner Frage: Muss ich nun die Kosten für eine Reperatur übernehmen oder sogar eine neue Spülmaschine teilweise mitbezahlen, bzw. werde ich nur einen Teil der Kaution wiederbekommen? Danke schonmal im Voraus für eure Antworten!