Kann mir einer folgendes erklären:

Wenn man z.B. die Vorfahrt missachtet ist es ja eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn es jetzt hierbei zu einem Unfall kommt, bei dem sich keiner verletzt hat und man nicht berauscht oder ähnliches war - gilt das dann schon als Straftat?

Oder dann erst, wenn man z.B. Fahrerflucht etc. begehen würde?