Aus aktuellem Anlass: Gehe ich recht in der Annahme dass ein Anwalt, der irgendwem eine Provision für die Vermittlung eines Mandanten bezahlt, mindestens mit einem Ehrengerichtsverfahren rechnen muss ? Und dass dieser Anwalt, wenn sich dabei herausstellt dass er hätte erkennen müssen, dass das Mandat gar keine Grundlage hat, ziemlich sicher seine Zulassung verliert ?

Immerhin hat er vor Gericht ein nicht existierendes Mandat vertreten, also wider besseres Wissen das Gericht belogen. Sei es in der Hoffnung auf die Gebühren Im Falle eines Prozesssieges, sei es wegen der PR.