Hallo liebe Community,

ich war heute bei der Ausländerbehörde um dort meinen Antrag für die Niederlassungserlaubnis einzureichen.

Als ich aus der Tür ging war ich doch sehr verwirrt, weil ich dachte, dass dies bedeuten würde, dass ich deutscher werde?

Lange rede kurzer Sinn. Habe mich nun im Internet etwas schlau gelesen und durfte in Erfahrung bringen, dass ich für eine Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis benötige. Die bekomme ich ja demnächst.

Muss ich dann wirklich erneut einen Antrag stellen für eine Einbürgerung? Muss ich wirklich dann einen Einbürgerungstest machen, OBWOHL ich seit Geburt an hier wohne?

Bin etwas verwirrt wegen des Ganzen.

Vielen Dank im Voraus!