Hallo klugerfelixx007,
vorweg: Das mit den Prozentangaben, wann eine Geburt zu Ende ist, ist nicht Richtig!

Eine Schwangerschaft, auch Gestation oder Gravidität
genannt, gilt gesetzlich als Beendet, wenn nach der Geburt (lat, partus) das Kind ganz aus dem Körper der Schwangeren raus ist UND die Nabelschnur völlig abgetrennt wurde!

Erst dann ist das Kind ein eigenständiges Wesen und somit Geboren.

Gestation oder Gravidität

...zur Antwort

Hallo Kiotis1,

lass dich nicht beirren durch dumme Sprüche oder falsche Meinungen, von Leuten die Kommentare, welche sie aus Unwissenheit oder "Veralterung" abgeben!

Du bist 13 Jahre alt und leider hast Du das Alter deiner Freundin nicht angegeben, aber grundsätzlich ist es NICHTS Falsches oder "Schlechtes", wenn deine Freundin sich und ihre (sexuellen) Gefühle auf dieser Art entdecken will.

Sie kennt dich schon so lange und vertraut dir sehr, was ja schon sehr erfreulich ist und Sicherheit für Beide gibt.

Sonst würde sie wohl zu jemand anderen damit gehen, also sei Stolz darauf.

Heutzutage ist solches Verhalten unter relativ Gleichaltrigen schon recht gewöhnlich und durch die allgemeine freie Persönlichkeitsentfaltungskultur weder anstössig noch verboten.

Unter relativ Gleichaltrigen, versteht sich. 
Manche Mädchen werden sexuell etwas frühreifer - manche eben etwas Später, analog bei den Jungs, die auch nicht alle sexuell gleich reif werden.

Vor hundert Jahren war z.B. bei Mädchen die Altersgrenze der sexuellen "Erwachung"  bei ca. 17 Jahre, diese Altersgrenze sinkte bisher immer weiter.

Dies liegt u.a. an der verbesserten Nahrung (Inhaltsstoffe) und Aufgeklärtheit, durch die sexuelle "Revolution" in den Ende 60-ziger und in den 70-zigern Jahren, sowie auch an den Medien (Zeitung/Bilder/Filme/etc.).

Heute sieht man nackte Menschen im TV, selbst beim Sex schon als Normal an - vor etwa 40 Jahren noch war das ein totales Tabu.

Es darf heutezutage im TV faktisch ALLES an Sex gezeigt werden, solange es nicht pornografisch dargestellt wird.

Da ist es schon eine Selbstverständlichkeit, dass die Jugend eben auch auf "schöne" Ideen kommt und sie ausprobieren möchte.

Deine Freundin möchte nun mal erfahren, wie sch das anfühlt, wenn ein Junge sie dort streichelt - warum nicht, es ist weder Schlimm noch verboten oder gar "gefährlich", da sie davon absolut nicht schwanger wird ;-)

Allerdings, Du solltes dich  nicht unter Druck gesetzt fühlen, wenn Du es auch möchtest, dann ist es OK.

Wenn Du es aber nicht möchtest, dann sagst deiner Freundin ruhig ganz offen, dass Du noch Warten möchtest!

Und bitte NICHT denken, dass deine Freundin etwas Sexsüchtig ist - sie möchte einfach mal fühlen wie "Das" sich anfühlt.

Wie bei Jungs, die auch gern mal wissen möchten, wie es ist, wenn man bei sich da "Unten dran spielt" oder Ähnliches.

Hoffe ihr bleibt noch gaaanz lange so gute Freunde und vielleicht auch Heirat und glückliches Leben zusammen ....

...zur Antwort

Hallo Ersun,

da ein INTEL-Prozessor in deinem Gerät verbaut wurde empfehle ich dir direkt auf die Internetseite von INTEL zu "gehen".

Dort suchst Du das Tool INTEL-DRIVER-UPDATE-UTILITY 2.5 raus oder gibst es in der Suchleiste ein, dann lad es dir runter und installiere das Tool.

Wenn Fertig, einmal das Gerät NEUSTRARTEN und dann das Tool entsprechend verwenden!

Viel Erfolg!

(Tool ist KOSTENLOS!)

...zur Antwort

Hallo Andreas19901990,

WER hat es dir angeboten? Ein Arzt, weil Du ihn aufgesucht hast? Oder eine Person, welche keine Arztrezept-Berechtigung hat?

Falls im letzterem Fall, dann unbedingt FINGER WEG!

Alleine die Annahme ist NICHT strafbewährt, sondern das Einreichen des Rezeptes um an das /die Arnzneimittel zu kommen!

Allerdingst kommt man dafür NICHT ins Gefängnis, es wird, wenns erste Mal ist eine Geldstrafe sein.

Anderseits ist es erlaubt ein Rezept einzulösen für eine andere Person, wenn diese darum gebeten hat, weil vielleicht Mühe hat zu Gehen oder anderweitig es nicht schafft.

Wichtig: Die Person MUSS die gesamten Medikamente UNgeöffnet dann unverzüglich erhalten!

Sollte das Rezept Therapien oder Ähnliches verschreiben, darfst Du diese NICHT in Anspruch nehmen, sondern NUR die/der Empfänger/in welche für das Rezept bestimmt ist!

Gefundene Rezepte sind entweder der berechtigten Person zu geben oder, wenn nicht feststellbar, dann zu vernichten, so dass dieses nicht mehr verwendbar ist, falls auch der Arzt nicht ohne Weiteres erreichbar ist (zu weit weg, z.B.) oder wenn man möchte per Post senden.

...zur Antwort

Hallo jahujeju,

kannst beruhigt sein, es ist NICHTS Schlimmes und ALLES im "Grünem Bereich"!

Volt, also die Spannung, wie Du schon richtig sagst, ist auschlaggebend - NICHT Ampere, die Stärke!

Ist die Spannung zu hoch, kann ein Gerät "durchbrennen", bis hin zu Totalschaden!

Ist die Stromstärke (Ampere) mal höher, so hat das Gerät mehr Kraft.

Analog den Batterien/Akkus, bei höheren Ampere sind sie "stärkere" Leistung, bzw. länger "Saft" ab, das Gerät ist länger in Betrieb.

Allerdings sollte man die Stromstärke auch nicht übertreiben!

Aber ein Mobiltelefon kann auch ruhig mit 1 Ampere "gefüllt " werden, OHNE Schaden, auch wenn lt. Hersteller vielleicht 300mA angegeben sind.

Viel Spass in der Elektronik!

...zur Antwort

Also, es ist schon echt Frech solch eine Geschreibe OHNE Punkt und Komma, aber kr so vielen Fehlern hier reinzustellen und den Leser/n das Zuzumuten!

Ich rate dir DRINGEND, dass Du mal alles sortierst und in wenigstens die göbsten Fehler rauslässt!

Oder schreibst Du auf dr Arbeit auch so extrem Fehlerhaft? Dann verstehe ich den Chef, wenn er "Sauer" ist!

Mit solch ein Schreiben beleidigst Du die/den Leser/innen.

...zur Antwort

Hallo brauchhilfe1990, da ich den Vertrag nicht kenne, kann ich nur Raten dich an einer VERBRAUCHERZENTRALE in deinem Ort zugehen MIT dem Vertrag als KOPIE!

Dort kann man dir erstmal OHNE Anwalts-/Gerichtskosten helfen, indem ma allgemein den Vertrag genau prüft!

Wahrscheinlich sind da "unlautere" Klauseln drin (wie bei den meisten Veträgen von solchen Anbietern), dann kommst Du OHNE einen Cent da wieder Raus! Bekommst dein gezahltes Geld zurück!

Der Vertrag ist rechtlich dann Nichtig, wegen unlauterem Wettbewerb oder gar arglistige Täuschung!

Geh möglichst SOFORT hin, da ich nicht weiss, wann Du genau gekündigt hast und wie, also mit EINSCHREIBEN+RÜCKSCHEIN oder mündlich, etc.

Kündigungen, egal ob Wohnung, Kredit oder Sonstwas IMMER wie Oben genannt kündigen, damit Beweis der Kündigung hast!

Wenn nicht so gemacht, dann schnell nochmal MIT EINSCHREIBEN+RÜCKSCHEIN!

Die Verbraucherzentrale wird dir eventuell zu einem Gerichtsweg raten oder selbst einschreiten.

Ich darf HIER  NUR allgemeime "Hinweise" geben, aus rechtlicher Sicht!

Also, RENNE!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Jupiter7468,

natürlich gibt es im (Über-)regeltem Deutschland auch dafür Strassenbaurechtliche Vorschriften, da der Poller wohl ein FESTstehendes Gebilde (Sache) ist, im Gegensatz zu "losen" Gegenständen, wo die Strassenverkehrsordnung greift.

Es kommt darauf an, WER diesesen Gegenstand dort aufgebaut hat.

Sollte es ine Privatperson gewesen sein, sollte diese SEHR SCHNELL den Gegenstand entfernen, den das ist Unerlaubter, gefährdender Eingriff in den Strassenvekehr und Strafbar!

Hat es die Strassenmeisterei oder eine andere Behörde veranlasst, so kann man dagegen Beschwerde einreichen (bei der Behörde, die es aufstellen lies).

Dabei sollte man sachlich und unter Begründung der Beschwerde dies machen.

Falls sich rausstellt, dass der gegenstan den Verkehr erheblich behindert, sogar Unfälle verursacht, wie ein unbeabsichtliches Anfahren, etc., die Behörde aber nicht tätig wird ist eine Klage vor Gericht möglich - sehr ratsam für Geschädigte.

...zur Antwort

Hallo b962662,

dass verbergen/verschleiern der IMEI ist rein Rechtlich KEIN Straftatbetsand!

Dies ergibt sich aus der <tatsache, dass die IMEI   ein NICHT geschütztes Zeichen ist, sondern "nur" eine ID-Nummer für ein definiertes Gerät.

Solltes Du aber, mit dem Grät eine Straftat begehen, dann sieht es völlig anders aus, denn dann gibts Ärger mit Staatsanwalt und ab "schweren" Vergehen sogar mit Gericht!

Alleine das Telfonieren/SMSe, Internet ist kein Problem - nur wenn Du mit dem Gerät z.B. Betrug, Drohungen, Bankbetrug, etc. begehst!

Also, immer schön BRAV bleibe!^^

...zur Antwort

Hallo alien1998,

es kommt darauf an WAS Du bestellt hast!

Zollrechtlich (also Steuerrechtlich) gibt es Unterschiede aus welchem Land man WAS bestellt.

China ist sehr bekannt bei Zoll und anderen Behörden für illegale Kopien, also Produktmuster-Piraterie, da wird besonders beim Deutschen Zoll drauf geachtet und wenn es nicht in gerad grosspakete/Sendungen sind, werden sie vom Zoll direkt zurück gesendet mit Verbotshinweis.

Grössere Sendungen werden sofort beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso bei erheblicher FALSCH-Wertangabe!

Sollte sich herausstellen, dass verbotene Stoffe, wie BTM oder Waffen, etc. in einer Sendung ist, wird sie unter "Beobachtung" dem Empfänger zugestellt, welchem dann erhebliche Probleme amtlicherseits/Strafen erwartet!

Es kann aber auch sein, dass Amazon die Ware zurück gesendet hat wegen Mängel oder Ähnlichem.

In der Hoffnung das alles Gut verläuft ....

...zur Antwort

Hallo sternenfanger9,

also, wenn Du genau mal Drchliest, dann erübrigt sich die Frage mit dem Prtokoll, denn es ist dort klar " ..und/oder ..." zu lesen.

Das heisst, dass das Übergabe-Protokoll genug ist!

Die Übenahme von Einrichtungsgegenstände ist NICHT Mietzinsbestandteil!

Heisst, die Mietzins-Angabe ist lediglich verbunden die pure Kaltmiete.

Dazu kommen noch die "Warm-Kosten", also Heizung, Betriebskosten, etc.

(Achtung: Es dürfen KEINE Reparaturkosten für das Haus vom Vermieter berechnet werden, auch keine eventuell anteilige Strom-/Wassr-Kosten, welche für Reparatur benötigt wurden!).

Was die Möbel angeht, so sind sie NICHT Nutzungspflichtig - können also Eingelagert werden um eigene Möbel zu nutzen.

Nicht wegwerfen, falls der Vormieter sie noch fordert!

Du kannst den Vermieter auffordern (per Einschreiben mit Rückschein! - Als Beweis), die Möbel, nach Ablauf von 2 Jahren Lagerfrist ab zuholen - kostenfrei! Da sie zwar zur Nutzung angeboten sind, aber kein Nutzungszwang lt. Vertrag besteht.

Wenn die Möbel am Auszugstag nicht abgeholt wurden, dann darfst Du sie in der Wohnung stehen lassen, brauchst nur deine Sachen rausräumen und die Wohnung "Besenrein" übergeben, da die Möbel im Übergabeprotokoll aufgeführt wurden!

 Der Makler, den Du hoffentlich NICHT bezahlt hast) hat mit dem Mietvertrag NICHTS zu Tun! Dein Vertragspartner ist einzigst der Vermieter!

Dieser ist Übernehmer der Möbel vom Vorgänger und somit verantwortlich.

Schreib also Vermieter an und fordere ihn auf, die Möbel ab zuholen.

Du kannst auch, wenn im Vertrag KEIN Übernahme-Zwang der Möbel vereinbart ist, nach einer angemessenen Frist, Lagerkosten geltend machen, beim Vermieter.

Aber. Per EINSCHREIBEN MIT Rückschein den Vermieter auffordern, wegen Beweise, dass er deine Schreiben auch erhalten hat!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo mattzzee,

absolut NICHT!

Nicht die Länge des Penis ist ausschlaggebend zur Befriedigung von Mädchen und/oder Frau, sondern die Technik.

Der Deutsche Penis ist +/- 15 cm, also auch nicht viel länger, zumal es noch Viele gibt mit nicht so grossen Penis!

Wenn Du organisch gesund bist und Sperma genug lebend-samenfädchen hat, dann ist auch Kinderzeugung kein Problem!

Also Locker-bleiben!

...zur Antwort

Hallo ELK177,

Bitte sehr:

Lange Erbfeind , Deutschland und Frankreich versiegelt seit mehr als einem halben Jahrhundert eine Kooperationsbeziehung und Freundschaft zu kopieren. Diese Arbeit der Versöhnung, d
er in der ganzen Welt noch nie da gewesenen , ist bis heute der Motor der europäischen Intergration . Aber die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland sind weit von denen der Leuers Führer reduziert. Was auch immer die Atmosphäre in dem berühmten Paar, das Klima innerhalb des berühmten deutsch-französische Tandem , gibt es Millionen von Sohn über die Weberei Rhein geworfen quoticlien in der Geschichte unserer beiden Völker .

Einfach den "Schiebe-balken" nach rechts hin schieben!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Da ist wohl die Systemdatei oder Ähnliches Wichtiges im System "gefallen". Hilfe:

EINSTELLUNGEN -->> SICHERN & ZURÜCKSTELLEN --->> MIEINE DATEN SICHER "AN" --->> AUTOMATISCHE WIEDERHERSTELLUNG "AN" --->> AUF WERKSZUSTAND ZURÜCK tippen.

Dauert bissl bis alles Fertig/ Gerät fährt Runter und alleine wieder Hoch! ABER: alle Apps (ausser die "Zwangs-Apps von Google) sind weg!   Müsstes "Deine" dann Neuinstallieren!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo cinderella234,

davon ausgehend, dass Du organisch gesund bist und nicht nur "Da-Unten", Du auch psychisch entsprechend Wohlauf dich erfreust, sollte es also NICHT an dir liegen.

Auch wenn DU schon mehre Männer hattes, besagt es immer noch nicht, dass sie es auch bei Verkehr richtig gemacht haben und alleine das sie da mit ihrem "Steifen" in dir rumgestochert haben, besagt längst nicht, dass Du für einen Orgasmus dann bereit warst.

Das mag ja recht Spass gebracht haben, aber Spass alleine ist kein Orgasmusbringer.

Es kommt darauf an wie, wenn Du Lust im Kopf empfindest, sich der Körper darauf vorbereitet hat, z.B. durch ein ausgedehntes Vorspiel mit Finger, Zunge, etc., dann auch wie "Er" da drin sich bewegt. Einfach nur "Rein-Raus, ... ist für manche Mädchen/Frauen nicht Gut genug für en Orgasmus, da hilft Erfahrung und richtiges Bewegen in dir.

Auch kann die Stellung schon ausschlaggebend sein, denn nicht in alllen Stellungen massiert der Penis oder Eichel die "wichtigen" Stellen in der Vagina, welche z.B. bei dir den Auslöser für ein Orgasmus sind.

Zudem können der/die Orgasmus-auslösenden Nervenpunkte in der Vagina nicht, wie bei manche Weibchen direkt unter der Vaginalschleimhaut liegen, eher etwas innen, dass erschwert dann die Erreichung mit der Eichel um sie zu reizen und dich zur "Explosion" zu bringen.

Das die Weibchen mehrere Auslöse-Punkte Aussen sowie Innen haben ist wohl nun bekannt.

Eine gezielte Stimulierung zweier oder gar mehrerer Auslöserpunkte würde da hilfreich sein -- vprausgesetzt, der Junge/Mann ist erfahren und gibt sich Mühe darauf speziell ein zugehen und das mit VIEL Geduld und Zeit!

Es sollte also KEIN Schnellrammler (Rein-abspritzen-Fertig-Raus) sein oder einer der nur den "geraden" Rein-Raus-Rein-...-Weg kennt.

Mitterweile gibt es auch Orgasmusschulen (wobei mir der Terminus "Schule/n" nun nicht passend erscheint) in den Weibchen und Männer die "Machbarkeit des Orgasmus" richtig lernen.

Oder Sexualtherapeuten/innen ...

Also keine Panik! Irgendwann Kommt "es", wie es kommen muss ;-)

Wiederum ist bekant, dass nicht wenige Weibchen ihren ersten Orgasmus erst nache Jahren oder gar erst im Alter bekommen haben.

Viel Erfolg!   Gruß Mark

...zur Antwort

Hallo FameMelli,

unter "Wettbewerbs- und Sozialordnung" versteht man Folgendes:

WETTBEWERBSORDNUNG:

Sie besagt, wie man sich im Wettbewerb zu verhalten hat, was man Darf und was man nicht Darf!

Wettbewerb bedeutet Handel und Handel heisst "Geschäfte" mit Menschen machen.

Um dieses Treiben für alle möglichst "reibungsfrei" zu ermöglichen, braucht es eine Wettbewerbsordnung, in der Jeder seine Rechte, aber auch Pflichten findet.

Beispiel: Wirbt ein Händler für sein Produkt mit Eigenschaften, die das Produkt nicht hat, dann ist es Unlauterer Wettbewerb.

Verstoss gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

SOZIALORDNUNG:

Die Sozialordnung ist im Grundgesetz (GG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Es besagt, wie sich die Menschen in Deutschland zu verhalten haben, um ein möglichst friedlichens Miteinander zu gewährleisten.

Auch findet man im BGB z.B. das Verwandtschaftsverhältnis und wann es erlöscht.

...zur Antwort

Hallo MSBRB,

tapri ZITAT:  ...
ich benötige einen roten Kugelschreiber. Ein Blauer eignet sich nicht
für die vorausgesetzte Verwendung (nämlich das er rot sein sollte).
ENDE

Also, fast Richtig:

Er meint wohl einen ROTschreibenden Kugelschreiber.

Zum 2, Punkt:

Gewöhnliche Verwendung .... Wenn Du ein für die Strasse zugelassenes Auto kaufts und damit dann Rennen fährst, dann ist es KEINE gewöhnliche Verwendung!

Oder, wenn Du ein Rennwagen kaufst und auf öffentlichen Flächen (Strassen,etc.) fährst, dann ist es auch KEINE gewöhnliche Verwendung!

OK?

Viel Erfolg!    Mark

...zur Antwort

Hallo simontrepp,

klares NEIN!

Dies ist ABSOLUT VERBOTEN!

Selbst wenn nun mal ein Käufer nichtsahnend solch ein Klausel unterschrieben hat - sie ist Null und Nichtig!

Der Händler macht sich sogar strafbar, wenn der Käufer einen Antrag auf Strafverfolgung stellt (bei Gericht oder Polizei).

Die GEWÄHRLEISTUNGPFLICHT ist werder verhandelbar noch einschränkbar, wenn die Ware von einem Händler gekauft wurde!

Anders ist es bei Kauf vom Privatperson, da kann an die Garantiezeit frei verhandeln oder ganz raunehmen.

Was aber nicht heisst, dass, wen z.B. ein Auto schwerwiegende Mängel oder Sischeitsmängel hat, der Prvatverküfer nicht haften muss.

Es sei denn er wusste nachweislich nichts von diesen Mängeln.

Gewährleistung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene "Garantie"          ---

Garantie ist die privatrechtliche Gewährleistung!

Gruss Mark

...zur Antwort

Hallo feuerwerker11,

eigentlich sind die grossen Elektrnik-Märkte recht tolerant, wenn es darum geht.

Ich hatte die Frage auch schon mal bei einem MediaMarkt gestellt, per Mail und bekam ein JA!

Allerdings wurde auch geschrieben, dass die M-Märkte (Saturn gehört auch zu MediaMarkt) eigenständige Filialen sind und nicht jede muss dieses mitmachen!

Klick mal Mediamarkt München Seite an und schick denen eine Mail, mit der Frage, dann bist Du auf der  sicheren Seite.

Viel Erfolg!   Mark

...zur Antwort