Es handelt sich um eine typische innerörtliche vorderpfälzische Haus-Hof-Reihenbebauung mit beiderseitiger Grenzbebauung in der Gemeinde Dannstadt (Rheinland-Pfalz). Der Nachbar links möchte nun an der seitlichen Grundstücksgrenze einen ca. 4 m hohen und 12 m langen Anbau abreisen, um Parkplätze zu schaffen und will dabei die gemeinsame Nachbarwand bis auf 2 m Höhe abreisen. An dieser Wand befindet sich gleichzeitig ein 2 m hoher Anbau von uns. Es ist streitig, ob es sich um eine Grenzwand oder Nachbarwand handelt. Es herrscht Grenzverwirrung. Wir haben dem Abriss der Nachbarwand schriftlich widersprochen. Darf der Nachbar links die Nachbarwand/Grenzwand niederreißen? Wenn nein, wie kann man das verhindern bzw. kann man die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wieder einklagen und/oder Schadenersatz verlangen? Na, wo sind die Profis? Leichte Fragen kann jeder beantworten!