Hi, angenommen, es ist in einem Haushalt eine neue Heizung fällig und der Eigentümer würde Gasheizung wählen. Bevor überhaupt ein Handwerker mit den Arbeiten beauftragt werden kann, müßte der örtliche Strom- und Gasanbieter den Anschluß an die Gasleitung in der Straße gewährleisten (Gashausanschluß).

Dafür würden folgende Kosten berechnet: - Hausanschlußkosten inkl. Erdarbeiten im öffentlichen Bereich - Kosten für die Rohrleitung im privaten Bereich - Baukostenzuschuss für die örtlichen Verteilungsanlagen

Nach § 35 a EStG können ja bei Handwerkerrechnungen nur Arbeitslohn inkl. Fahrtkosten abgesetzt werden. Wäre die Rechnung des Strom- und Gasanbieters überhaupt absetzbar und wenn ja, wie wirds gerechnet?

Viele Grüße, Proazeller