Guten Tag,

fuer meine neue Wohnung bzw. fuer das Zustandekommen eines Mietvertrages muss ich eine Maklercourtage zahlen. So weit so gut und alles ok.

Die Nettokaltmiete betraegt 1.170. Folglich muesste ich eine Courtage zahlen die sich auf das 2,38 fache, also 2.784,60 EUR.

Als berechnungsgrundlage soll nun allerdings die Staffelmiete herangezogen werden, sodass nun der Rechnungsbetrag bei ca. 3.056 EUR liegt.

Hier meine Fragen dazu:

1.) Wir haben keine Mindesmietdauer vereinbart, im Mietvertrag ist lediglich ausgewiesen, wie sich die Staffelmiete in den naechsten 10 Jahren entwickeln wird (2 % progressiv). Kann sie eine Staffelmiete berechnen, obwohl gar nicht klar ist, ob man so lange dort wohnt?

2.) Sofern dass doch rechtens ist, frage ich mich, ob der fuer diese Wohnung faellige Betrag nicht im Exposé in Zahl ausgewiesen werden muss? Also reicht es wenn dort steht "2,38 fache der Nettokaltmiete (Bei einer Staffelmiete ist die Basis die Durchschnittsnettokaltmiete der Vertragslaufzeit)" <--- so steht es im Exposé. Ausserdem steht es in kleiner Schrift als die uebrigen Informationen auf Seite 4.

Ich war davon ausgegangen, dass keine Staffelmiete in die Berechnung einbezogen wird, da es ja keine feste Vertragsdauer gibt.

Ich danke Euch fuer eine qualifizierte Antwort.