Strafe wenn man nicht beim Grundwehrdienst in Österreich erscheint?

Guten Abend,

ich habe damals bei der Stellung (österreich) eine Zivildiensterklärung abgegeben, damit ich neben dem Zivildienst meine Selbstständigkeit weiter ausführen kann. Diese Erklärung wurde offenbar verschlampt... Jetzt muss ich in 2 Wochen einrücken. Bin selbstständig und habe Fixkosten von rund 2.800€ / Monat (Auto, Miete Büro und Wohnung). Um auf den Punkt zu kommen: Beim Bundesheer wurde mir unfreundlich verklickert, dass ich unter meinen Vorraussetzungen nicht mehr als maximal 600 Euro pro Monat verdienen kann. Deswegen würde ich das nächste halbe Jahr, jeden Monat mindestens 2.200€ minus machen. Des weiteren müsste ich meine Firma in dieser Zeit schließen also würden mir auch Kunden verloren gehen. Habe bereits nach einer Befreiung vom Bundesheer aus wirtschaftlichen Gründen angesucht. Diese wurde abgelehnt. Des weiteren habe ich mit einem befreundetem Stellungsarzt und meinem Hausarzt gesprochen - diese meinten eine Untauglichkeit vorzutäuschen ist nicht möglich. Hierfür benötigt man echte Befunde da nur der zutreffende Stellungsarzt eine Untauglichkeit feststellen kann. Jetzt wollte ich mal wissen was passiert, wenn ich nicht beim Bundesheer erscheine. Kommt dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder die Militärpolizei? Wenn ja - wie hoch wäre eine Geldstrafe / wie lange dauert diese Freiheitsstrafe? Ist man nach der Strafe vom Wehrdienst / Zivildienst befreit?

Über hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Felix

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Warum hast du den Arzt auch eingeweiht? Ein bisschen simulieren und du hättest das Problem jetzt nicht ...

Denke mal wird sein wie in DE früher; Feldwebel kommen um dich zum Bund zu bringen.

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