Wie bereits in der Frage angedeutet habe ich am Montag eine Stegreifaufgabe in Mathematik auf einem bayerischen Gymnasium geschrieben. Erstmal eine Frage, inwiefern eine Ex angekündigt werden muss um als angekündigt zu gelten, also mit genauem Datum/Uhrzeit (so kenne ich das eigentlich) oder ob eine ziemlich eindeutige Aussage des Lehrers schon als Ankündigung reicht. In der GSO steht geschrieben, dass eine unangekündigte max. die letzten zwei Unterrichtsstunden abfragt, eine angekündigte max. die letzten zehn.

Mein Lehrer hat sie jedoch nicht angekündigt, sondern nur SEHR unmissverständliche Andeutungen gemacht und auch extra Aufgaben mit dem beigefügten Satz, solche Aufgaben beispielsweise könnten in einem bevorstehenden Test rankommen, wiederholt. Ich habe mich also ziemlich gut vorbereitet, was ich jedoch nicht vorhersehen konnte war, dass keine einzige dieser Aufgaben dran kommt, sondern zum Teil Aufgaben, welche wir Anfang Januar gemacht haben. Eine war aus der entweder zehnten oder elften Stunde, das muss ich noch eruieren, dies ist allerdings auch nur durch eine zweieinhalbwöchige Abwesenheit meines Lehrers und den darauffolgenden Ferien zustande gekommen.

Die Frage nun, da die Ex auch einen fast unglaublichen Schnitt von ~4,5 mit 5x Note 6 und 8x Note 5 bei 24 Schülern erreicht hat, ob das ganze nun eigentlich erlaubt ist oder nicht?