Habe mich für ein Studium beworben und mein eingescanntes und danch ausgedrucktes Abiturzeugnis beigelegt, weil eine amtlich beglaubigte Kopie einer Hochschulzugangsberechtigung gefordert wurde. Das Zeugnis ist mit einem Stempel versehen der besagt: "Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift/Kopie mit dem Original wird hiermit beglaubigt" + Datum Unterschrift und Wappenstempel. Jetzt erhielt ich jedoch einen Anruf in dem mir gesagt wurde das diese Kopie nicht ausreichend ist. Was ist denn nun eine amtl. beglaubigte Kopie? Oder hat sich das Studentensekretariat doch geirrt?