Rechtswiedrige Haft
Ich wurde im Dezember 2008 zu einer haftstrafe ohne bewährung verurteilt.
weder urteil, haftladung noch haftbefehl waren gemäß artikel 101 grundgesetz, § 125 und § 126 BGB, § 315 und § 317 ZPO, § 16 gerichtsverfassungsgesetz, § 117 verwaltungsgerichtsordnung und § 34 verwaltungsverfahrensgesetz von einem richter unterschrieben.
der haftbefehl war von einem rechtspfleger erstellt, aber von niemanden (!) unterschrieben worden.
trotzdem haben mich 3 polizisten verhaftet. was nun tun? polizisten wegen freiheitsberaubung anzeigen? polizisten persönlich haftbar machen? zivilrechtlich vorgehen?
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