Hallöschen,

vielleicht ist hier jemand mit umfangreichem Wissen im Grundstücksrecht.

Ich habe einGrundstück von meinemGroßvater vererbt bekommen,welches im Grundbuch mit Wiesenland bezeichnet ist.

Ein Angestellter beimBauamt behauptete, dass ic dort nicht umgraben darf, also den von mir erwünschten Nutzgarten zur Selbstversorgung, Hühner-Haltung und Bienenzucht kann ich vergessen????

Wo leben wir, dass man so in seinem Eigentumsrecht eingeschrnkt wird??!!

Oder bin ich nicht richtig informiert worden??