Vor 2 Monaten hab ich auf Ebay eine gebrauchte Kamera für 20€ verkauft. Auf dem Auktionsbild war die Kamera, OVP, Treiber CD und ein Verbindungskabel zum TV zusehen. In die Artikelbeschreibung hab ich geschrieben das alles was auf dem Bild zusehen ist, mitversendet wird. Nun 2 Wochen nach dem Verkauf schreibt der Käufer mir das ein Akku und Ladekabel fehlt. Obwohl die Kamera mit normalen Batterien läuft, dies hab ich Ihm so gesagt und das nur das geliefert wurde, was auf dem Auktionsbild zu sehen war, wie es eben in der Auktion stand. Nun 2 Monate nach dem Verkauf kam heut ein Anwaltschreiben, das ich soll noch das Akkuladegerät, die Speicherkarte, Kameratasche, Bedienungsanleitung und 4x Akkus (was ich alles nicht hab, bis auf die Bedienungsanleitung die mitgeschickt wurde) seinem Mandanten zuschicken + 70€ Anwaltkskosten

Wenn ich dem Käufer das volle Geld erstatte, dann würde er auch vom Kauf zurück treten aber die 70€ für den Anwalt muss ich dann trotzdem zahlen? Ich meine, ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen, laut Auktionsbild und Text, bin ich im Recht. Lohnt es sich jetzt einen Anwalt "wegen" 70€ Anwaltskosten zu nehmen oder bezahle ich am Ende wenn ich mir einen Anwalt nehme noch mehr?