Hallo,mein Mann hat ein Schreiben vom Anwalt seines "Patenonkels" bekommen.

Ich fange mal und hoffe das es zu verstehen ist:

Im Schreiben steht, dass mein Mann Erbe seiner Mutter sei und sie ihm das Haus, in dem wir wohnen, übertragen hat. Sie hat zu Lebzeiten einen Übertragungsvertrag mit ihren Eltern (Großeltern meines Mannes) geschlossen. Der Anwalt schreibt, das die verstorbene Mutter schuldrechtlich verpflichtet sei die Grabpflege der Eltern (Großeltern) zu übernehmen.

So, nun zu den Details:

1. als seine Mutter verstarb lebte sein Vater noch. Das bedeutet, das mein Mann mit seinen 2 Geschwistern einen Teil des Vermögens der Mutter geerbt hätten. Alle Geschwister haben auf ihren Anteil (notariell) verzichtet, zu gunsten des Vaters.

2. In dem Übertragungsvertrag steht in einem Absatz: Zitat: "Schliesslich hat Frau... ihren Eltern dereinst ein standesgemäßes Begräbnis auszurichten und ihre Grabstätten auf  die übliche zeit würdig zu pflegen. Vorstehende Rechte der Eltern sollen für sie als Gesamtgläubiger auf dem übertragenen Grundstück sichergestellt werden; zur Löschung soll der Nachweis des Todes der Brechtigten genügen."