Hallo,

ich hatte einen BAföG Antrag für meine Tochter gestellt.

Nun habe ich den Bescheid bekommen das die Ausbildungsförderung nicht bewilligt werden kann, weil das anrechenbare Einkommen bzw. Vermögen den Gesamtbedarf übersteigt.

Also beim Grundbedarf steht 216€ / Mon.. Bei der Festsetzung mon. anrechenbaren Einkommen und Vermögen steht 13,36€ bei Antragsteller und 202.64€ bei Eltern gesamt 216€

Da heißt beide Beträge heben sich auf, als kein BAföG. Stimmt's

Wenn ich aber den BAföG-Recher auf www.bafoeg-rechner.de nutze und die gleichen Werte aus dem Bescheid eingebe komme ich auf andere Werte:

BAföG - Grundbedarf = 216€

Abzüge Vermögen Antragsteller Vom BAföG abzuziehn = - 13,37€

Anrechnung der Eltern Vom BAföG abzuziehn = - 0.00€

-> BAföG - Anspruch pro Monat = 203€

Kann ich den Bescheid nicht richtig lesen oder rechnet der Online Rechner falsch. Oder hat sich das Amt verrechnet?

Hat jemannd einen Tip?

Wollte nicht gleich beim Amt nachfragen.

Gruß Polna