Mein beim Arbeitsamt zuständiger Sachbearbeiter hatte mir bei meinem Gespräch mit ihm versichert, daß, sollte ich einen Arbeitgeber finden, der mich als älteren Bewerber einstellt, für mich einen Eingliederungszuschuss zahle (da ich genau in dieses Raster falle).  Nach einigen Monaten der ALG I fand ich schließlich dieser Tage einen Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche. Dort sollte ich bei einem Kunden für 13,- pro Stunde (Buchhaltung) in Stuttgart tätig sein. Unmittelbar zuvor korrigierte die Zeitarbeitsfirma den Lohn auf 10,25 €, da der Kunde weniger zahlt. Da sagte ich der Sachbearbeiterin der Vermittlungsfirma, sie solle die ursprünglichen 13,- € lassen und von der ARGE den Eingliederungszuschuss annehmen. Dies geschah beim Arbeitgeberservice. Heute erfahre ich von der Ablehnung.

Ich muß noch dazu sagen, daß die 10,25 € pro Stunde unter meinem Arbeitslosengeld liegt und das Fahrgeld noch nicht abgezogen ist (läuft von mir ein Antrag).

Gut nachvollziehbar, daß die Arbeit, obwohl guter Arbeitgeber und interessant, nicht gerade motivierend für mich ist.

Frage: Was kann ich bzw. meinen Arbeitgeber gegen diesen Bescheid unternehmen ?

 

 

 

Mein neuer Arbeitgeber (eine Zeitarbeit) hat vor der Vertragsunterzeichnung bei der ARGE (Arbeitgeberservice) einen Antrag auf Eingliederungszuschuss für mich gestellt (59 Jahre). Mein dafür