Hallo zusammen.
Ich studiere Jura an der Uni Köln. Ich bin im zweiten Fachsemester und schreibe morgen eine Prüfung in dem Fach Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Leider bin ich von einem privaten, sehr spontanen Umstand betroffen, der es mir sehr schwierig machen würde an der Prüfung richtig teilzunehmen. Ich bin nun leider bereits angemeldet, die Abmeldefrist ist abgelaufen.
Die Prüfungsordnung gibt für diese Prüfung kein Wiederholungslimit vor, ich kann also wiederholen so oft ich will. Dazu steht in der Prüfungsordnung, dass man die Note Ungenügend bekommt, wenn man trotz Anmeldung nicht teilnimmt.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die Prüfungsordnung und allgemein die Informationen der Fakultät und des Prüfungsamtes oft schwammig und komisch sein können. Habe ich irgendetwas weiteres zu befürchten wenn ich morgen nicht erscheine außer der schlechten Note? Oder lohnt es sich nicht, nicht zu erscheinen, und ich sollte trotz meiner Umstände versuchen die Prüfung zu schreiben? Hat da jemand Erfahrungen?