Hallo,

meines Wissens darf ein Guthaben nicht verfallen. Der Vertragsanbieter (auch Prepaid kommt nur durch einen Vertrag zustande...) hat dafür Sorge zu tragen. Wenn ALDITALK in regelmässigen Intervallen eine Deaktivierung der Prepaidkarte "androht", so das Guthaben bei E-Plus o.ä. "eingefroren" und nur dann wieder freigegeben wird, wenn eine Zahlung an ALDITALK bzw. E-Plus erfolgt, so frage ich mich, wo hier der Sinn eines Gerichtsurteiles zum Verbraucherschutz besteht, wenn ALDITALK und E-PLUS fast kriminell dieses umgehen...

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