Die Wohnung mit DDR Mietvertrag soll gekündigt werden. Der Vermieter behaupted, die Küche muss vom Mieter entsorgt werden, da Sie 'abgeschrieben' ist. Die Küche war aber zu DDR-Zeiten Bestandteil der Mietwohnung (Plattenbau). Ist die Aussage des Vermieters richtig? Gruß + Danke rene fechner